Neues aus der Praxis

Ausfallgebühr

Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach §615 BGB ein Ausfallhonorar über 50,00€ in Rechnung zu stellen.

Ausfallgebühr

Als Terminpraxis halten wir einen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei.
Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen oder diesen nicht fristgerecht 24 Stunden vorher absagen, behalten wir uns vor, Ihnen nach §615 BGB ein Ausfallhonorar über 50,00€ in Rechnung zu stellen.