Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Ab 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend.
Fühlen Sie sich krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.
Wer sich ab 1. Januar 2023 krankschreiben lässt, muss sich nicht mehr um den gelben Schein kümmern.
Arbeitgebende erhalten den AU-Schein dann elektronisch direkt von der Krankenkasse. Sie sollten dennoch Ihren Chef über die Dauer des Ausfalls informieren - entweder telefonisch oder per E-Mail.